Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
JStG 2024 enhält „beSt-Verbot“ gegenüber den Finanzbehörden
Die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung erfolgt nur noch über das System ELSTER oder die Schnittstelle ERiC. Nach § 87a Abs. 1 Satz 2 AO in der ab dem geltenden Fassung ist das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt), dessen Nutzung in gerichtlichen Verfahren verpflichtend ist, ausgeschlossen, soweit für die Übermittlung ein sicheres elektronisches Verfahren der Finanzbehörden zur Verfügung steht.