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NWB Nr. 51 vom Seite 3613

Zertifikatswechsel beim beSt

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) stellt dem Berufsstand seit dem das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) für eine sichere elektronische Kommunikation zur Verfügung. Sie informiert nun darüber, wie zu verfahren ist, wenn Nutzer des beSt wegen Zeitablaufs einen Zertifikatswechsel vornehmen müssen.

[i]Postfachzertifikate müssen nach Zeitablauf erneuert werden Hintergrund ist, dass das Postfachzertifikat eines beSt nach dem Download an der Steuerberaterplattform nur begrenzt gültig ist. Alle vor September 2024 heruntergeladenen Zertifikate sind zwei Jahre gültig. Für neu erstellte Zertifikate wurde kürzlich der Gültigkeitszeitraum auf drei Jahre erweitert. Dies ist der gesetzlich vorgeschriebene maximale Zeitraum, der genutzt werden kann. Das Gültigkeitsdatum kann nach einer Anmeldung an der Steuerberaterplattform in der Postfachverwaltung eingesehen werden.

Hinweis:

Auf der Website „Steuerberaterplattform“ stellt die BStBK unter Steuerberaterplattform → Selbsthilfemedien → Zertifikatsablauf – Was ist zu tun? die einzelnen Schritte dar, die erforderlich sind, um ein Zertifikat zu erneuern.