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STFAN Nr. 1 vom Seite 2

Trotz Ampel-Aus: Bundestag beschließt JStG 2024

Von Dipl.-Kfm. Dipl.-Finw. André Reineke

Der Bundesrat hat am das JStG 2024 verabschiedet und dabei im Vergleich zum Regierungsentwurf – vorgestellt in STFAN 8/2024 – eine Vielzahl von Änderungen vorgenommen. Der folgende Beitrag stellt somit ein im Vergleich zum Entwurf deutlich verändertes Gesetz vor. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den wichtigsten Änderungen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer. Weitere Änderungen anderer (Steuer-)Gesetze zeigt die tabellarische Übersicht. Das JStG 2024 ist am im BGBl verkündet worden.

Änderungen und Neuregelungen des Einkommensteuergesetzes

Änderungen bei der Übermittlung der E-Bilanz (§ 5b Abs. 1 EStG) – neu im Vergleich zum Regierungsentwurf

Neu in das JStG 2024 eingefügt wurde eine Übermittlungsverpflichtung für den Anlagenspiegel, die sich bislang in erster Linie aus handelsrechtlichen Vorschriften ergab. Klarstellend wird dies nunmehr in § 5b Abs. 1 EStG geregelt. Die Übermittlungsverpflichtung umfasst zudem jede für steuerliche Zwecke zu erstellende Bilanz sowie Anhang, Lagebericht, Prüfungsbericht und die Verzeichnisse gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 und § 5a Abs. 4 EStG. Die Übermittlungspflicht für die Kontennachweise gilt bereits ab dem , während die weiteren ...

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