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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 3 R 245/22

Streitig ist die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für eine Umschulung des Klägers als Heilerziehungspfleger bei der Y. GmbH für die Zeit vom 12.08.2020 bis 31.07.2022.

Fundstelle(n):
CAAAJ-81744

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