1. Übernimmt eine Krankenkasse über Jahre widerspruchslos die Ergebnisse von Schiedsverfahren, die ein bevollmächtigter Krankenkassenverband für andere Krankenkassen mit Krankentransportunternehmen geführt hat, ist sie an das Ergebnis eines weiteren solchen Schiedsverfahrens aufgrund einer Duldungsvollmacht gebunden.
2. Eine nach Ablauf des Kalenderjahres der Leistungserbringung vereinbarte Änderung des Abgabepreises hat keine Auswirkungen auf die von den Versicherten geschuldete Zuzahlungshöhe.
3. Die Krankenkasse kann eine Rechnungskürzung wegen Nichtnutzung des elektronischen Datenaustauschs nicht geltend machen, wenn ihr mangels Anerkennung der Vergütungsforderung kein Aufwand für eine Nacherfassung entstanden ist.
Fundstelle(n): OAAAJ-81740
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.