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Fondsbesteuerung | Vorabpauschale wird Anfang 2025 fällig
Viele Fondsanleger werden Anfang 2025 auf ihrem Kontoauszug eine Abbuchung mit dem Hinweis „Fondsbesteuerung“ sehen. Darauf weist der deutsche Fondsverband (BVI) hin. Bei dieser Abbuchung handelt es sich um die erhobene Steuer auf die sog. Vorabpauschale, die einen fiktiven Steuerertrag darstellt.
Die Vorabpauschale kommt bei Fonds, die nicht oder nur einen geringen Betrag ausschütten, zur Anwendung, also bei thesaurierenden bzw. teil-thesaurierenden Fonds. Auf diesem Weg will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Fondssparer jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern. „Praktisch handelt es S. 4 sich um die vorweggenommene Besteuerung von noch unrealisierten Wertsteigerungen von Fonds“, erklärt der BVI auf seiner Website. Den tatsächlichen Veräußerungsgewinn versteuern die Anleger aber erst, wenn...