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Kommentierte Nachricht WP Praxis 1/2025 S. 38

IDW | Folgen einer verspäteten Umsetzung der CSRD – Keine Anwendbarkeit des sogenannten Fee Cap auf Prüfungsleistungen für neue Nachhaltigkeitsberichte

In einem auf seiner Internetseite veröffentlichten (Mitglieder-Rund-)Schreiben informiert das IDW über die Folgen der verspäteten Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und geht dabei auch auf die Anwendbarkeit der Honorarvorschrift des Art. 4 Abs. 2 EU-APrVO ein.

Nach dem durch die CSRD geänderten Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 EU-APrVO sind Honorare für Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten für das Geschäftsjahr 2024 von der in dieser Vorschrift normierten Honorardeckelung (Fee Cap) ausgenommen. Nach Auffassung des IDW gilt dies zumindest für Honorare aus solchen Prüfungen, die in Erwartung einer mit Umsetzung der CSRD verbundenen gesetzlichen (materiellen) Pflichtprüfung der Nachhaltigkeitsberichte für das Geschäftsjahr 2024 durchgeführt werden. Eine unterbliebene oder zeitlich verspä...