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IWB Nr. 24 vom Seite 977

Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach DBA und ATE

BMF, Schreiben v. 8.10.2024 - IV C 5 - S 2367/23/10001

Christiane Anger und Christian Görges

[i]BMF, Schreiben v. 8.10.2024 - IV C 5 - S 2367/23/10001 :001, NWB VAAAJ-76448 Das ersetzt das und behandelt die Aufteilung des Arbeitslohns in grenzüberschreitenden Fällen im Lohnsteuerabzugsverfahren. Das basiert auf dem umfangreichen und zuletzt am aktualisierten BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), in dem die Finanzverwaltung ihre Auffassung zur steuerlichen Behandlung der Vergütungen aus unselbständiger Arbeit nach dem OECD-Musterabkommen und nach einzelnen mit Deutschland geschlossenen DBA wiedergibt.

Kernaussagen
  • Das BMF beschreibt die Methoden, nach denen beim laufenden Lohnsteuerabzug eine Prognose für die Aufteilung des Arbeitslohns in einen steuerpflichtigen und einen steuerfreien Teil getroffen werden kann. Hier sind auch Vereinfachungsregeln für die Ermittlung der Steuertage vorgesehen.

  • Ist die Zuordnung des Besteuerungsrechts zwischen Ansässigkeits- und Tätigkeitsstaat festgestellt, ist das Gehalt im Lohnsteuerabzugsverfahren aufzuteilen in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil. Dies ist obligatorisch für einen lohnsteuerabzugsverpflichteten Arbeitgeber und erfolgt nach der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage.

  • Der Lohnsteuerabzug ist erst ab dem nach der Tagestabelle vorzunehmen. Damit hat die Finanzverwaltung ihre Nichtbeanstandungsregel um ein Jahr verlängert. So darf die sich i. d. R. günstiger auswirkende Monatstabelle auch noch im Jahr 2024 angewendet werden.