Zufluß durch Befreiung des ausländischen Unternehmers von der USt-Schuld
Leitsatz
Bei Anwendung der sog. Null-Regelung nach § 52 Abs. 2 UStDV wird der ausländische Unternehmer von seiner USt-Schuld befreit. Die Einnahme i. S. des § 8 Abs. 1 EStG liegt in der Befreiung von dieser Steuerschuld und ist gem. § 8 Abs. 2 EStG in deren Höhe anzusetzen. Um diese Verbindlichkeit erhöht sich - zumindest bei einem vereinbarten Nettoentgelt - die Bemessungsgrundlage des § 50a Abs. 4 Satz 2 EStG.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1992 S. 291 BFH/NV 1992 S. 291 Nr. 5 OAAAA-97222
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