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Bewertung | Zuordnung eines Grundstücks zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (FG)
Für die Zuordnung eines Grundstücks zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ist dessen konkrete Verwendung am erbschaftsteuerlichen Bewertungsstichtag maßgeblich (; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Der Kläger ist Nacherbe umfangreichen Grundbesitzes, der überwiegend forstwirtschaftlich genutzt wird. Zum erworbenen Vermögen gehört auch ein Grundstück, das ursprünglich forstwirtschaftlich genutzt wurde, am Bewertungsstichtag aber zum Abbau von Bodenschätzen im Tagebau verpachtet war. Im Pachtvertrag verpflichtete sich der Pächter, nach Beendigung des Abbaus eine Rekultivierung durch Aufforstung vorzunehmen.
Das Finanzamt bewertete dieses Grundstück für Erbschaftsteuerzwecke als Grundvermögen. Mit seiner hiergegen erhob...