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Einkommensteuer | Nachlaufender Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen (FG)
Nachlaufende Betriebsausgaben, die
im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer
Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, sind
abzugsfähig (; Revision anhängig,
BFH-Az. X R 30/24).
Sachverhalt: Streitig ist, ob im Streitjahr 2022 abgeflossene Ausgaben, die wirtschaftlich den Vorjahren zuzuordnen sind, als Betriebsausgaben bei einer unter § 3 Nr. 72 EStG fallenden Photovoltaikanlage zu berücksichtigen sind: Der Kläger machte im Streitjahr 2022 gezahlte Steuerberatungskosten und Umsatzsteuernachzahlungen, die aus dem Betrieb einer bis 2021 steuerpflichtigen Photovoltaikanlage resultierten, als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt lehnte dies unter Hinweis auf die ab 2022 geltende St...