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Lohnsteuer | Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2025 (BMF)
Das BMF hat die Programmablaufpläne
für den Lohnsteuerabzug für/ab 2025 veröffentlicht ().
Die Programmablaufpläne berücksichtigen u.a.
den Einkommensteuertarif ab 2024, die Zahlenwerte in § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG und den Kinderfreibetrag in der Fassung des Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024,
die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für 2025, einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 2,5 % und einen bundeseinheitlichen Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung von 3,6 %,
die Streckung der Abschmelzung der Freibeträge für Versorgungsbezüge (§ 19 Abs. 2 Satz 3 EStG) und des Altersentlastungsbetrags (§ 24a Satz 5 EStG) jeweils ab dem durch das Wachstum...