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Online-Nachricht - Montag, 16.12.2024

Rechnungslegung | Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2023 (BMJ)

Das Bundesamt für Justiz (BMJ) wird für die verspätete Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag vor dem keine Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten.

Hintergrund: Bestimmte Unternehmen - insbesondere Kapitalgesellschaften - sind verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen elektronisch offenzulegen, d.h. zu veröffentlichen oder zu hinterlegen. Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, sind der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zu übermitteln. Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre mit einem Beginn vor dem sind elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen.

Geschieht dies nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, f...

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