VGA im Zusammenhang mit einem Gesellschafter-Kontokorrentdarlehen - Änderungsmöglichkeit nach gerichtlicher Aufhebung wegen
Zuordnung zum falschen Veranlagungszeitraum
Leitsatz
1. Ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter oder dessen Angehörige als Aufwendungen im Rahmen eines zwischen
Gesellschaft und Angehörigen bestehenden Vertragsverhältnisses oder als verdeckte Gewinnausschüttung zugunsten dieses Gesellschafters
zu erfassen sind, ist zur Vermeidung steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere danach
zu beurteilen, ob der jeweilige Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht,
was zwischen Fremden üblich ist.
2. Der Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 174 Abs. 4 Satz 3 AO ist unbeachtlich, wenn die steuerlichen Folgerungen innerhalb
eines Jahres nach Aufhebung oder Änderung des fehlerhaften Steuerbescheids gezogen werden. Nach § 174 Abs. 4 Satz 4 AO gilt
dies nur unter den Voraussetzungen des Abs. 3 Satz 1, wenn die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen war, als der später aufgehobene
oder geänderte Steuerbescheid erlassen wurde.
Fundstelle(n): KAAAJ-81562
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