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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 159/22

Gesetze: BewG § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; BewG § 157 Abs. 1; BewG § 157 Abs. 3; BewG § 176; BewG § 177; BewG § 178; BewG § 179; BewG § 180; BewG § 181; BewG § 182; BewG § 183; BewG § 184; BewG § 185; BewG § 186; BewG § 187; BewG § 188; BewG § 189; BewG § 190; BewG § 191; BewG § 192; BewG § 193; BewG § 194; BewG § 195; BewG § 196; BewG § 197; BewG § 198; ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 1

Bewertungsgesetz: Kein Abschlag für die Vermietung bei der Bedarfswertermittlung, wenn der Erwerber selbst das Objekt zuvor von dem Zuwendenden angemietet hatte

Leitsatz

Eine Eigentumswohnung bzw. ein Einfamilienhaus gilt als frei verfügbar, wenn zwar am Bewertungsstichtag formal noch ein Mietverhältnis vorliegt, aber bereits feststeht, dass dieses mit Vollzug der Schenkungsabrede durch Kollusion beendet wird.

Fundstelle(n):
ZAAAJ-81557

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