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Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 3 V 432/23

Gesetze: AO § 162; AO § 69; AO § 146; EStG § 4 Abs. 3; UStG § 22 Abs. 2; UStDV § 63 Abs. 1

Schätzung wegen Aufzeichnungsmängel bei einem bargeldintensiven Burger-Restaurant

Leitsatz

  1. Bargeldintensive Betriebe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen sämtliche Einnahmen gesondert und Bareinnahmen grundsätzlich täglich aufzeichnen.

  2. Bei der Nutzung programmierbarer elektronischer Kassensysteme (Registrierkassen) sind daher zum einen die Tagesendsummenbons vollständig und fortlaufend nummeriert und zum anderen auch die Organisationsunterlagen zur Kasse (Bedienungsanleitungen und insbesondere Programmierprotokolle, die nachträgliche Änderungen dokumentieren) aufzubewahren. Verlangt wird eine Protokollierung sämtlicher Einstellungen und Konfigurationen nebst späteren Änderungen, z.B. Bediener, Zugriffsrechte, Warengruppen mit Preisen, Druck- und Exporteinstellungen etc.

Fundstelle(n):
QAAAJ-81547

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