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Verfahrensrecht | Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 2025 (BMF)
Das BMF hat das Anwendungsschreiben
zur
Mitteilungsverordnung
(MV) ab 2025 neu gefasst und
an die Änderung der §§
2,
4a,
7,
8 und
13 MV
durch die "Siebte Verordnung zur Änderung der
Mitteilungsverordnung" und
die Änderung des
§ 4 MV durch
das Jahressteuergesetz 2024 angepasst ().
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)