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Einkommensteuer | Auslegungsfragen zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (BMF)
Das BMF hat sich zu den Folgen aus dem , BStBl 2022 II S.123 geäußert ().
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Der BFH hat im Urteil vom - I R 92/12, BStBl 2022 II S.123, folgende nicht streiterhebliche Aussagen zur gewerblichen Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG getroffen:
"Der Wortlaut (auch) des § 15 Abs. 3 Nummer 1 EStG setzt voraus, dass neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb - i.S.v. voneinander abgrenzbaren Tätigkeiten – auch Einkünfte einer anderen Einkunftsart erzielt werden […]. Besteht – wie im Streitfall - die Geschäftstätigkeit einer Personengesellschaft ausschließlich in dem Halten der Anteile an einer anderen Personengesellschaft und verfügt die Personengesellschaft über kein weitere...