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Verfahrensrecht | "beA-Verbot" gegenüber Finanzverwaltung vom Bundesrat beschlossen (BRAK)
Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung darf künftig nicht mehr über die besonderen elektronischen Postfächer von Anwaltschaft und Steuerberaterschaft erfolgen. Das sieht eine Änderung der AO vor, die der Bundesrat trotz massiver Proteste aus Anwaltschaft und Steuerberaterschaft mit der Verabschiedung des JStG 2024 beschlossen hat. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
Hierzu führt die BRAK weiter aus:
Nach einer neuen Regelung in der AO soll die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung künftig nur noch über das System ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC laufen. Die die besonderen elektronischen Anwalts- und Steuerberaterpostfächer (beA bzw. beSt), deren Nutzung in gerichtlichen Verfahren verpflichtend ist, werden ausgeschloss...