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NWB Nr. 51 vom Seite 3556

Jahressteuergesetz 2024 durch den Bundesrat verabschiedet

Dr. Jesko Thiede und Markus Deupmann

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3574Das JStG 2024 ist trotz des Bruchs der Regierungskoalition durch den Bundesrat am angenommen worden. Die Zukunft von weiteren geplanten steuerlichen Regelungen wie dem Steuerfortentwicklungsgesetz inklusive der Meldepflicht zu nationalen Steuergestaltungen ist jedoch fraglich. Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses wurden gegenüber dem Regierungsentwurf (s. Thiede/Holle, NWB 27/2024 S. 1828) diverse Änderungen vorgenommen. Das Gesetz wurde am verkündet (BGBl 2024 I Nr. 387).

Änderungen des Einkommensteuergesetzes

[i]Verrechnung von Verlusten bei bestimmten KapitaleinkünftenFür Steuerpflichtige zu begrüßen ist das Ende der limitierten Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften, Forderungsausfällen oder vergleichbaren Vorgängen (§ 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG). Der Gesetzgeber ist damit einer (endgültigen) Entscheidung des BFH zuvorgekommen. Hingegen sind die Regelungen zu Umstrukturierungen aufgrund der Einführung der sog. Körperschaftsteuerklausel in § 6 Abs. 5 Satz 7 EStG verschärft worden. [i]Körperschaftsteuerklausel bei BuchwertübertragungenWeiterhin sind im Rahmen der E-Bilanz zukünftig die unverdichteten Kontennachweise wie auch weitere Jahresabschluss-Bestandteile elektronisch zu übermitteln. Mit dem JStG 2024 werden auch die Meldestandards für Dividendenerträge an ...