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Familienrecht | Gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in NRW (Justiz NRW)
Die Familiensenate der
Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln haben erstmals gemeinsame
unterhaltsrechtliche Leitlinien erarbeitet. Diese "Leitlinien NRW" sind ab dem
in ganz Nordrhein-Westfalen anwendbar und treten an die Stelle der
bisherigen jeweils bezirksinternen Unterhaltsleitlinien der drei
nordrhein-westfälischen Oberlandesgerichte.
Hierzu führen die Pressedezernenten der jeweiligen Oberlandesgerichte weiter aus:
Auch wenn den Leitlinien NRW keine bindende Wirkung zukommt, zielen sie gleichwohl darauf ab, landesweit eine möglichst einheitliche Rechtsprechung in Unterhaltssachen zu gewährleisten.
Anknüpfend an die Düsseldorfer Tabelle behandeln sie Fragen der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens und der Bemessung von Unterhal...