Prüfungs-Coach für Steuerfachangestellte
43. Aufl. 2024
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D. Übungsfälle für die mündliche Prüfung: Mandantenorientierte Sachbearbeitung
Vorbemerkungen
Die Prüfungsordnung der Ausbildung zur bzw. zum Steuerfachangestellten beinhaltet neben den drei Klausuren in den Fächern Steuerwesen, Rechnungswesen und Wirtschafts- und Sozialkunde die mündliche Prüfung in dem 4. Prüfungsfach „Mandantenorientierte Sachbearbeitung“. Der zeitliche Rahmen der mündlichen Prüfung wird von der Prüfungsordnung vorgegeben. Sie soll pro Kandidat höchstens 30 Minuten betragen (möglicherweise also auch kürzer). In der Vorbereitungszeit (10 Minuten) kann der Prüfungskandidat einen von zwei ihm zur Wahl gestellten Fälle auswählen und unter Zuhilfenahme von üblichen Hilfsmitteln (Gesetze, Durchführungsverordnungen, Richtlinien, Hinweise, Übersichten, Taschenrechner) Lösungshinweise notieren.
Dieser insgesamt knapp gesteckte zeitliche Rahmen der Vorbereitungsphase bedingt, dass die Fälle mit der zu bearbeitenden Aufgabenstellung kurz und übersichtlich gefasst sein müssen; immerhin soll der Prüfungskandidat in der Vorbereitungsphase zwei Fälle mit Aufgabenstellung lesen, eine Entscheidung zugunsten eines Falls treffen und anschließend Lösungshinweise notieren.
Ein weiterhin...