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Mietpreisbremse | Verlängerung bis vorgeschlagen (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat am
einen
Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. U.a. ist vorgesehen, dass die
Länder die Mietpreisbremse bis zum 31.12.029 verlängern können. Unklar ist
derzeit, ob das Vorhaben noch umgesetzt wird.
Hintergrund: Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln, die den Anstieg der Wohnraummieten in den Ballungsräumen verlangsamen sollen. Die Regeln wurden im Jahr 2015 eingeführt. Wo die Mietpreisbremse Anwendung findet, gilt seither: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die ortsübliche Verg...