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BFH Urteil v. - I R 82/86

Gesetze: AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1AO 1977 § 177RAO § 218 Abs. 4 Satz 1EStG § 18EStG § 49 Abs. 1 Nr. 3EStG § 50 Abs. 6DBA Schweiz Art. 12DBA Schweiz Art. 14DBA Schweiz Art. 21

Leitsatz

1. Die Folgebescheid-Änderung erfordert, daß das Finanzamt alle Folgerungen aus der Änderung des Grundlagenbescheides zieht, selbst wenn sich diese auf andere Besteuerungsgrundlagen auswirken.

2. Art. 14 DBA-Schweiz ist zumindest auf solche in einer festen Einrichtung erzielten Erfinder-Lizenzeinnahmen anwendbar, die aus Drittstaaten stammen.

Tatbestand

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Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 143
BFH/NV 1991 S. 143 Nr. 3
LAAAA-97194

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