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BFH Urteil v. - III R 180/86

Gesetze: InvZulG § 4b

Leitsatz

Die Aufstellung einer Bauleitungsbaracke, von der aus ein Steuerpflichtiger die Herstellung eines Gebäudes oder Gebäudeteils überwacht, kann den Beginn der Bauarbeiten im Sinne des § 4b Satz 2 Satz 6 InvZulG 1975 kennzeichnen. Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn dieser Vorgang am Ende einer bereits im Frühjahr 1974 begonnenen, ständig fortgeschrittenen Entwicklung mit dem Ziel der Errichtung der geplanten Gebäude steht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 528
BFH/NV 1990 S. 528 Nr. 8
YAAAA-97181

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