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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 21 U 202/21 ZVW

Streitig ist die Anerkennung des Verkehrsunfalls vom 19. August 2013 als Arbeitsunfall sowie die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII).

Fundstelle(n):
JAAAJ-81211

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