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BFH Urteil v. - I R 49/85

Gesetze: KStG 1977 § 8 Abs. 1EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

1. Die Aufwendungen einer Bank für die Übernahme einer Zweigstelle einer anderen Bank sind als Anschaffungskosten auf ein geschäftswertähnliches Wirtschaftsgut "Kundenstamm" zu aktivieren.

2. Ein diese Übernahme absicherndes Wettbewerbsverbot der weichenden Bank ist als Nebenabrede kein selbständiges Wirtschaftsgut.

3. Die für den Erwerb des Kundenstamms als geschäftswertähnliches Wirtschaftsgut aufgewendeten Anschaffungskosten sind nicht abschreibungsfähig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 442
BFH/NV 1990 S. 442 Nr. 7
HAAAA-97178

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