Bilanzen
17. Aufl. 2025
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F. Bilanzpolitik
Bilanzpolitische Maßnahmen dienen der bewussten, interessenausgerichteten Beeinflussung des Jahresabschlusses. Der Bilanzierende ist nicht in jedem Fall an die Zahlen aus Buchhaltung und Inventar gebunden. Der Gesetzgeber räumt im Handelsrecht zahlreiche Bewertungs- und Darstellungswahlrechte ein. Die bilanzpolitischen Aktivitäten müssen jedoch in jedem Fall rechtlich zulässig sein. Andernfalls kommt es zu einer Bilanzfälschung.
1. Ziele
Die wesentlichen Ziele der Bilanzpolitik sind:
Gestaltung der Bilanzstruktur
Gestaltung des Ergebnisses.
Bilanzpolitische Maßnahmen beziehen sich demnach auf Bilanzierungs- (= Ausweis-) oder Bewertungsvorschriften. Ihre Gestaltung hängt im konkreten Fall vom Zweck ab, der mit der Aufstellung der Bilanz verfolgt wird. Mögliche Ziele der Beeinflussung sind beispielsweise:
die Ertragsteuerbelastung langfristig so niedrig wie möglich zu halten
die Finanzierungsstruktur so weit wie möglich zu verbessern
die Abstimmung der Information auf den Adressatenkreis, um entweder der Konkurrenz den Einblick soweit wie möglich zu erschweren oder durch offene Information das Erscheinungsbild des Unternehmens in das gewünschte Licht zu rücken.
Zum Adressatenk...