Bilanzen
17. Aufl. 2025
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A. Grundlagen
1. Bilanz
Dem Wort Bilanz liegt – etymologisch gesehen – die Vorstellung einer im Gleichgewicht befindlichen zweischaligen Waage zugrunde.
Damit werden folgende Wesensmerkmale der Bilanz angesprochen:
Die Bilanz ist die Gegenüberstellung zweier Größen.
Die Summen der beiden Größen, d. h. beider Seiten der Bilanz, sind gleich.
Im betriebswirtschaftlichen Sinne kann die Bilanz als Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiv-Seite) und Kapital (Passiv-Seite) zu einem bestimmten Zeitpunkt bezeichnet werden:
Die Bilanz zeigt auf ihrer Passiv-Seite die Herkunft der finanziellen Mittel und auf ihrer Aktiv-Seite die Verwendung dieser Mittel:
Nach § 242 Abs. 3 HGB bilden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) den Jahresabschluss. Bei Kapitalgesellschaften ist der Anhang zusätzlicher Bestandteil des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB), ergänzt um einen Lagebericht. Nicht konzernrechnungslegungspflichtige kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitern.
Entsprechend dieser gesetzlichen Regelung und in Übereinstimmung mit der Betriebswirtschaftslehre (BWL) ist die Bilanz, d. h. die Gegenüberstellung des Vermögens und d...