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Jahresabschluss kompakt 2024/2025 – 18. Haftungsverhältnisse
Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.
1. Haftungsverhältnisse
1.1 Begriff der Haftungsverhältnisse
Gemäß § 251 HGB sind unter der Bilanz
Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln,
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften,
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
zu vermerken, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind. Haftungsverhältnisse sind auch anzugeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen.
Die Vorschrift ist im Abschnitt „Vorschriften für alle Kaufleute“ des Handelsgesetzbuches enthalten und betrifft folglich sämtliche Kaufleute. Mit der Angabe der Haftungsverhältnisse zeigt der Kaufmann Verpflichtungen auf, mit deren Inanspruchnahme er nicht rechnet und die daher nicht passiviert werden.
Zu den einzelnen vermerkpflichtigen Haftungsverhältnissen wird auf die Kommentierung von Hofmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 15. Auflage 2023, § 251 Rz. 20 ff., verwiesen.
1.2. Ausweis der Haftungsverhältnisse
Gemäß § 251 Satz 1 HGB hat der Ausweis der Haftungsverhältnisse „unter de...