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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 6 K 230/23

Gesetze: KraftStG § 3a Abs. 1; KraftStG § 7 Nr. 1; AO § 45; AO § 171 Abs. 10

Postmortale Weitergeltung der Steuerbefreiung für schwerbehinderte Halter nach § 3a Abs. 1 KraftStG

Leitsatz

  1. Die Steuerbefreiung nach § 3a Abs. 1 KraftStG für schwerbehinderte Personen endet nicht automatisch mit deren Tod, solange das Fahrzeug weiterhin auf die verstorbene Person zugelassen bleibt. Die Bindungswirkung der Grundlagenbescheide zur Zulassung und zur Schwerbehinderteneigenschaft bleibt bestehen, bis eine formelle Änderung vorgenommen wird.

  2. Ein Fahrzeug, das nach dem Tod des schwerbehinderten Halters weiterhin auf diesen zugelassen bleibt, erfüllt die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung, da der Wortlaut des § 3a Abs. 3 KraftStG auf die tatsächliche Nutzung durch andere Personen abstellt und nicht auf den Fortbestand der Haushaltsführung oder Fortbewegung der schwerbehinderten Person.

  3. Eine fehlende Ummeldung des Fahrzeugs durch den Erben nach dem Tod des Halters stellt zwar eine Ordnungswidrigkeit dar, berührt jedoch nicht die Gültigkeit der bestehenden Steuervergünstigung nach § 3a Abs. 1 KraftStG.

Fundstelle(n):
QAAAJ-81064

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