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BFH Urteil v. - III R 77/85

Gesetze: FGO § 47 Abs. 2FGO § 55 Abs. 2FGO § 56

Leitsatz

1. Die Frist für die Erhebung einer Klage wird nur dann gewahrt, wenn diese innerhalb der Klagefrist derart in den Verfügungsbereich des Finanzamts gelangt, daß dieses davon Kenntnis nehmen kann.

2. Eine Rechtsbehelfsbelehrung, die im wesentlichen den Gesetzeswortlaut wiedergibt, ist vollständig und richtig.

3. Zur Frage der Wiedereinsetzung.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 649
BFH/NV 1989 S. 649 Nr. 10
PAAAA-97158

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