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Ist denn schon wieder Jahresabschluss?
Alle Jahre wieder steht der Jahresabschluss an. Und weil der ja immer so plötzlich kommt, ist die Hektik in den Wochen davor hoch. Jedenfalls kriegt man diesen Eindruck, wenn man das zum ersten Mal mitmacht. Die „alten Hasen“ im Unternehmen gehen es viel gelassener an; sie wissen, dass ein großer Teil der Vorbereitungen auf den Jahresabschluss Routine ist, und haben sich im Laufe ihrer Unternehmenszugehörigkeit nicht nur viel Erfahrung, sondern auch reichlich Wissen über Hilfsmittel und Aufwandserleichterung angeeignet.
Jahresabschluss ist ein Themenfeld, das der Rahmenlehrplan im Lernfeld 8 (Werteströme auswerten) für das zweite Ausbildungsjahr sowie im Lernfeld 10 (Kosten- und Leistungsrechnung durchführen) für das dritte Ausbildungsjahr vorsieht.
Was versteht man unter „Jahresabschluss“?
Rechtsgrundlage für den Jahresabschluss ist das Handelsgesetzbuch (HGB). In § 242 (3) HGB ist klipp und klar gesagt, was zum Jahresabschluss gehört.
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.
Das gilt für alle Kaufleute gleich welcher Rechtsform. Ausgenommen sind gemäß § 242 (4) HGB nur Einzelkaufleute, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren
höchstens 800....