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Berufsrecht | Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht 2025 (WPK)
Die WPK hat die Schwerpunkte der
Abschlussdurchsicht für 2025 veröffentlicht.
Hierzu führt die WPK weiter aus:
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Abschlussdurchsicht und unter Berücksichtigung von Neuregelungen zur Rechnungslegung ergeben sich für das Jahr 2025 folgende geplante Schwerpunkte:
Bestätigungsvermerk, § 322 HGB
Modifizierungen von Prüfungsurteilen im Bestätigungsvermerk (§ 322 Abs. 4 und 5 HGB),
Hinweise zur Hervorhebung eines Sachverhalts nach § 322 Abs. 3 Satz 2 HGB,
Hinweise auf bestandsgefährdende Risiken nach § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB;
Entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert, §§ 285 Nr. 13, 314 Abs. 1 Nr. 20 HGB; DRS 23
Erläuterung des Zeitraumes, über den ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben wird,
nachvollziehbare Darlegung der wesentlichen, wertbestimmenden Faktoren, die der Schätzun...