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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 16-18 | DSGVO: Finanzamt darf Unterlagen mit personenbezogenen Daten von Mietern anfordern

Bei der Anforderung von Mietverträgen durch das Finanzamt bei einem Vermieter sind laut Bundesfinanzhof zwar die Vorgaben der DSGVO zu beachten. Eine Einwilligung der Mieter in die Weitergabe an das Finanzamt ist allerdings nicht erforderlich, weil die Verarbeitung gerechtfertigt ist. Die Übersendung der Mietverträge an das Finanzamt durch den Vermieter ist regelmäßig zulässig. Wir nehmen das aktuelle Urteil zum Anlass an die jüngsten Grundsatzentscheidungen des Bundesfinanzhofs zu erinnern.

Zu der Relevanz der Datenschutz-Grundverordnung für das Steuerrecht waren und sind zahlreiche Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. – So langsam lichtet sich aber der Nebel. Erst kürzlich hatten wir über die erste Grundsatzentscheidung des höchsten deutschen Steuergerichts zur DSGVO gesprochen – zu den Voraussetzungen und zu der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs des Steuerpflichtigen. Jetzt hat der Bundesfinanzhof die wichtige Frage geklärt: Unter welchen Voraussetzungen darf das Finanzamt Unterlagen mit personenbezogenen Daten anfordern?

Im Streitfall hatte das Finanzamt von einer Vermieterin Kopien der aktuellen Mietverträge angefordert. Das wird bekanntlich ...