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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 14-15 | Werbungskosten: Kein Abzug für ausschließlich durch Insolvenzverfahren verursachte Aufwendungen

Die ausschließlich durch ein (Regel-)Insolvenzverfahren verursachten Aufwendungen sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften abziehbar. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs allerdings nicht für solche Aufwendungen, die auch angefallen wären, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut außerhalb eines Insolvenzverfahrens veräußert hätte. Zudem informieren wir Sie über ein neu anhängiges Verfahren zu Masseverbindlichkeiten.

Als Nächstes steht eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs auf dem Themenplan, von der in der Praxis viele Insolvenzverfahren betroffen sind. Auf das Revisionsverfahren hatten wir Sie bereits in unserer April-Ausgabe 2024 hingewiesen. Seinerzeit hatten wir Ihnen einen kompakten Überblick zur aktuellen Rechtsprechung zu privaten Veräußerungsgeschäften gegeben.

Die Kosten für ein Regelinsolvenzverfahren können nach dem kürzlich ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Sie sind der privaten Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen. Dies gilt jedoch nur für die Kosten, die ausschließlich durch das Insolvenzverfahren...