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BFH Urteil v. - III R 202/81

Gesetze: EStG § 33b, EStDV § 65, GGEStG § 33bEStG § 33b, EStDV § 65, GGEStDV § 65EStG § 33b, EStDV § 65, GGGG Art. 1EStG § 33b, EStDV § 65, GGGG Art. 2EStG § 33b, EStDV § 65, GGGG Art. 80EStG § 33b, EStDV § 65, GGSchwbG § 3

Leitsatz

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, daß Körperbehinderte, die in ihrer Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 v. H. gemindert sind, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Pauschbetrages nach § 33b Abs. 2 und 3 EStG durch einen Schwerbehindertenausweis nachweisen müssen. § 65 Abs. 1 EStDV, der dies vorschreibt, verstößt insbesondere nicht gegen das Grundgesetz.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 32
BFH/NV 1987 S. 32 Nr. -1
SAAAA-97144

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