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Grunderwerbsteuer | u.a. Grunderwerbsteuerbefreiung bei einer niederländischen Stiftung (BFH)
 Eine steuerbare Vereinigung von
		Anteilen an einer grundbesitzenden Gesellschaft in einer niederländischen
		Stiftung (stichting) ist nicht nach § 5 Abs. 2 GrEStG steuerbefreit, wenn die
		Stiftung bei einem Rechtstypenvergleich nicht mit einer Gesamthandsgemeinschaft
		gleichgestellt werden kann (;
		veröffentlicht am ).
Eine steuerbare Vereinigung von
		Anteilen an einer grundbesitzenden Gesellschaft in einer niederländischen
		Stiftung (stichting) ist nicht nach § 5 Abs. 2 GrEStG steuerbefreit, wenn die
		Stiftung bei einem Rechtstypenvergleich nicht mit einer Gesamthandsgemeinschaft
		gleichgestellt werden kann (;
		veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Stiftung nach niederländischem Recht mit Sitz in den Niederlanden. Sie wurde am gegründet. Alleiniger Vorstand der Klägerin war der niederländische Staatsangehörige B. Als Stiftungszweck wurde die Verwaltung der Anteile an der Holding B.V., einer Kapitalgesellschaft niederländischen Rechts, sowie die Herausgabe von Zertifikaten zu diesen Anteilen festgelegt. Am gleichen Tag wurde die Ho...