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Einkommensteuer | Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG (BFH)
 Wird das Entgelt für die
		Altersteilzeitarbeit aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des
		Aufstockungsbetrags nach 
		§ 3 Nr. 28 des
		  Einkommensteuergesetzes nicht entgegen, dass sich der
		Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet
		(; veröffentlicht am
		).
Wird das Entgelt für die
		Altersteilzeitarbeit aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des
		Aufstockungsbetrags nach 
		§ 3 Nr. 28 des
		  Einkommensteuergesetzes nicht entgegen, dass sich der
		Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet
		(; veröffentlicht am
		).
Sachverhalt: Die Kläger sind Eheleute, die für das Streitjahr 2017 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden. Der Kläger war angestellt bei einer GmbH (Konzerngesellschaft des Y Konzerns) und vom bis zum im Rahmen einer Altersteilzeit tätig. Er war in dieser Zeit zu 50 % beschäftigt und erhielt in dieser Höhe ein Arbeitsentgelt sowie einen steuerfreien Aufstockungsbetrag gem. § 3 Nr. 28 EStG i. H. von 40 % des Brutto-Arbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbei...