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Umsatzsteuer/Verfahrensrecht | Anpassung von Vordruckmustern an das Postrechtsmodernisierungsgesetz (BMF)
Das BMF hat in diversen
Vordruckmustern die Rechtsbehelfsbelehrungen an das
Postrechtsmodernisierungsgesetz angepasst und die Vordrucke neu bekanntgegeben
().
Hintergrund: Auf Grund des Postmodernisierungsgesetzes wurden die Bekanntgabevermutungen nach den §§ 122, 122a und 123 AO von drei auf vier Kalendertage verlängert. Die Neuregelung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 2a, § 122a Abs. 4 und § 123 Satz 2 AO n.F.) ist auf alle Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden.
In diesem Zusammenhang hat das BMF folgende Vordruckmuster neu bekanntgegeben:
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder ...