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Online-Nachricht - Donnerstag, 05.12.2024

Umsatzsteuer/Verfahrensrecht | Anpassung von Vordruckmustern an das Postrechtsmodernisierungsgesetz (BMF)

Das BMF hat in diversen Vordruckmustern die Rechtsbehelfsbelehrungen an das Postrechtsmodernisierungsgesetz angepasst und die Vordrucke neu bekanntgegeben ().

Hintergrund: Auf Grund des Postmodernisierungsgesetzes wurden die Bekanntgabevermutungen nach den §§ 122, 122a und 123 AO von drei auf vier Kalendertage verlängert. Die Neuregelung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 2a, § 122a Abs. 4 und § 123 Satz 2 AO n.F.) ist auf alle Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden.

In diesem Zusammenhang hat das BMF folgende Vordruckmuster neu bekanntgegeben:

  • Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder ...

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