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Online-Nachricht - Mittwoch, 04.12.2024

Körperschaftsteuer | Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine (BMF)

Das BMF hat den zeitlichen Anwendungsbereich des (BStBl I S. 345) zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine i.S. des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG erneut verlängert - und zwar bis zum ().

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: (il)

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