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Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Änderungen an der Bürokratieentlastungsverordnung
Die Bundesregierung hat am Änderungen an der Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Verordnung wurde an Maßgaben angepasst, die der Bundesrat im November vorgeschlagen hatte (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 25.11.2024).
Hintergrund: Die Verordnung ist Teil des sog. Meseberger Entlastungspakets und ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Sie enthält Regelungen, die aus rechtlichen Gründen nicht per Gesetz, sondern nur als Verordnungsrecht umgesetzt werden können. Verordnungen können aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung ohne Parlamentsbeteiligung von der Regierung oder der Verwaltung erlassen werden.
Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 9.10.2024) wurden auf Bitte des Bundesrates unter ...