Prüfungsklassiker Rechnungswesen für Steuerfachangestellte
11. Aufl. 2025
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11. Periodengerechte Erfassung von Aufwand und Ertrag
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Steuerberaterkammern | Anzahl ausgewerteter Klausuren | Prüfungswahrscheinlichkeit | Erreichbare Punktzahl |
Verbund | 25 | 88 % | 2,0 - 11,5 |
NRW | 35 | 40 % | 3,5 - 13,0 |
In NRW unter den TOP 5 der prüfungsrelevantesten Themengebieten.
Grundsätzlich wird es sich in diesem Bereich um ganz normale Geschäftsvorfälle aus der Fibu (z. B. Bankgutschrift für Miete, Banklastschrift für Zinsen, Zahlung einer Versicherung per Banküberweisung etc.) handeln, die (damit der Aufwand bzw. Ertrag periodengerecht erfasst werden kann) über den Abschlussstichtag hinausgehen.
In diesem Bereich sind vier Varianten vorstellbar:
Ausgabe vor dem Abschlussstichtag, Aufwand teilweise danach
Einnahme vor dem Abschlussstichtag, Ertrag teilweise danach
Aufwand teilweise vor dem Abschlussstichtag, Ausgabe danach
Ertrag teilweise vor dem Abschlussstichtag, Einnahme danach.
Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB sind Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen (GoB).S. 59
Hierfür stellt die Bilanz nach § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB vier Bilanzposten zur Verfügung:
11.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
Gemäß § 250 Abs. 1 HGB bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der ...