Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - VII ZR 3/71 (Frankfurt)

Leitsatz

a) Unter Provisionen, deren Verlust die Bemessungsgrundlage für den Ausgleichsanspruch bildet (§ 89b Abs. 1 Nr. 2 HGB), ebenso wie unter Provisionen, die nach § 89b Abs. 2 HGB die Höchstgrenze des Ausgleichs darstellen, sind die Bruttoprovisionen zu verstehen; die in ihnen enthaltene Mehrwertsteuer darf nicht außer Ansatz bleiben.

b) Der nach der Regel des § 89b Abs. 1 und Abs. 2 HGB ermittelte Ausgleich enthält die Mehrwertsteuer.

c) Wenn sich auf Grund der Vorschriften des UStG 1967 die umsatzsteuerliche Belastung des Ausgleichs (§ 89b HGB), der auf einem vor dem abgeschlossenen Vertrags beruht, nicht unwesentlich erhöht, so kann der Handelsvertreter hierfür von dem Unternehmer die Zahlung eines Ausgleichs nach § 29 Abs. 1 Satz 1 UStG 1967 verlangen.

Fundstelle(n):
NJW 1973 S. 1744
FAAAA-97131

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen