Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 16 KR 562/21

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die rückwirkende Festsetzung von Vergütungssätzen für vergangene Jahre führt nicht zur Rechtswidrigkeit des Schiedsspruchs. Die maßgeblichen Vorschriften in § 111c Abs 1 und § 40 Abs 2 und 3 SGB V enthalten kein Rückwirkungsverbot; dies kann auch nicht aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Abs 1 SGB V hergeleitet werden.

2. Die von der Schiedsstelle vorgenommene Betrachtung der Personalkosten in ihrer Gesamtheit erfüllt eine hinreichende Plausibilitätskontrolle der voraussichtlichen Gestehungskosten.

3. Die Kumulation von Veränderungsraten bei Vergütungsfestsetzung durch die Schiedsstelle nach jahrelangem Schwebezustand verstößt nicht gegen den Grundsatz der Beitragsstabilität in § 111c Abs 3 SGB V (aF).

Fundstelle(n):
LAAAJ-80623

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen