Prüfungsklassiker für Steuerfachangestellte
                    
                
            
                Reinhard Schweizer, Ingrid Schuster
            
            Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte
11. Aufl. 2025
ISBN Online: 978-3-470-01193-6
                            ISBN Print: 978-3-470-65461-4
                
                
        
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            Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte (11. Auflage)
7. Unternehmensformen
Übersicht zur BGB-Gesellschaft (GbR)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Begriff (§ 705 Abs. 1 BGB)  | Mindestens
				  zwei Personen schließen sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes
				  zusammen.  | |
Arten der GbR (§ 705 Abs. 2
				  BGB)  | rechtsfähige Gesellschaft
				  (Außengesellschaft)  | Die
				  Gesellschaft kann entweder selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten
				  eingehen, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am
				  Rechtsverkehr teilnehmen soll.  | 
nicht rechtsfähige Gesellschaft (reine
				  Innengesellschaft)  | Die
				  Gesellschaft kann den Gesellschaftern zur Ausgestaltung ihres
				  Rechtsverhältnisses untereinander dienen.  | |
Vermutungsregel (§ 705 Abs. 3
				  BGB)  | Eine
				  rechtsfähige Gesellschaft wird vermutet, wenn die Gesellschafter unter
				  gemeinschaftlichem Namen eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit
				  ausüben.  | |
Gründung  | Anzahl der Gründer  | Mindestens
				  zwei Gesellschafter. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen
				  Vertreters und die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich (§ 112
				  BGB).  | 
Form des
				  Gesellschaftsvertrages  | Grundsätzlich
				  ist keine bestimmte Form vorgeschrieben (aus Beweisgründen ist Schriftform
				  jedoch üblich). Werden Grundstücke in die Gesellschaft eingebra...  | |