Reinhard Schweizer, Ingrid Schuster

Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte

11. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01193-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-65461-4

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Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte (11. Auflage)

7. Unternehmensformen

Übersicht zur BGB-Gesellschaft (GbR)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Mindestens zwei Personen schließen sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammen.
Arten der GbR (§ 705 Abs. 2 BGB)
rechtsfähige Gesellschaft (Außengesellschaft)
Die Gesellschaft kann entweder selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll.
nicht rechtsfähige Gesellschaft (reine Innengesellschaft)
Die Gesellschaft kann den Gesellschaftern zur Ausgestaltung ihres Rechtsverhältnisses untereinander dienen.
Vermutungsregel (§ 705 Abs. 3 BGB)
Eine rechtsfähige Gesellschaft wird vermutet, wenn die Gesellschafter unter gemeinschaftlichem Namen eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit ausüben.
Gründung
Anzahl der Gründer
Mindestens zwei Gesellschafter. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich (§ 112 BGB).
Form des Gesellschaftsvertrages
Grundsätzlich ist keine bestimmte Form vorgeschrieben (aus Beweisgründen ist Schriftform jedoch üblich). Werden Grundstücke in die Gesellschaft eingebra...

Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte

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