Reinhard Schweizer, Ingrid Schuster
Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte
11. Aufl. 2024
ISBN der Online-Version: 978-3-470-01193-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-65461-4
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Dokumentvorschau
Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte (11. Auflage)
2. Schuldrecht
Übersicht zur Verjährung
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Begriff | Ablauf einer
gesetzlich festgelegten Frist, innerhalb derer ein Anspruch gerichtlich
durchgesetzt werden kann | |
Wirkungen der Verjährung |
| |
Regelmäßige
Verjährungsfrist | 3 Jahre, § 195 BGB | Betrifft die
meisten Ansprüche! Sonderregelungen bestehen für Mängelrügen aus Kauf- oder Werkverträgen. Beginn: mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis hat (§ 199 Abs. 1 BGB) |
Verlängerte
Verjährungsfristen | 10 Jahre, § 196 BGB | Rechte des
Eigentums an einem Grundstück (z. B. Anspruch auf Übertragung des Eigentums,
Kaufpreisforderung) Beginn: mit Entstehung des Anspruchs (§ 200 BGB) |
30 Jahre, § 197 BGB |
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