Reinhard Schweizer, Ingrid Schuster

Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte

11. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-470-01193-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-65461-4

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Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte (11. Auflage)

1. Allgemeiner Teil des BGB

Übersicht zur Rechts- und Geschäftsfähigkeit


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Rechtsfähigkeit
Begriff
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
natürliche Personen (alle Menschen)
  • Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod.
  • Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt nach § 1923 Abs. 2 BGB als vor dem Erbfall geboren, sog. Nasciturus (lateinisch: der geboren werden wird). Ein ungeborenes Kind kann daher z. B. Erbe werden.
  • Rechte: z. B. Eigentum (Erbschaft, Schenkung)
  • Pflichten: z. B. Steuern zahlen, Schulpflicht
juristische Personen (geschaffene Rechtspersönlichkeiten
juristische Personen des privaten Rechts
  • z. B. Vereine, AG, GmbH, Genossenschaften
  • die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Eintragung in ein öffentliches Register (Vereins- oder Handelsregister) und endet mit der Löschung der Eintragung.
juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • z. B. Körperschaften (Stadt, Kreis, Land, Bund, Universität, IHK, Steuerberaterkammer), Rundfunkanstalten, staatliche Stiftungen
  • die Rechtsfähigkeit beginnt mit der s...

Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte

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