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IWB 23/2024 S. 933

Niederlande | Anwendung des Regelsteuersatzes auf zahlreiche ermäßigt besteuerte Leistungen

[i]Zahlreiche Leistungen sollen ab 2026 dem Regelsteuersatz unterfallenIn den Niederlanden soll auf zahlreiche bislang zu einem Satz von 9 % ermäßigt besteuerte Leistungen künftig der Regelsteuersatz von 21 % erhoben werden. Umfasst sind z. B. der Eintritt in Museen, Konzerte, Theater, Kabaretts etc., die Überlassung und die Lieferung von Büchern, E-Books sowie von Zeitschriften und Zeitungen, die Nutzung gewisser kommerzieller Sporteinrichtungen und der Zugang zu Sportveranstaltungen (auch nichtkommerzieller Veranstalter), ferner Beherbergungen. Die Steuersatzerhöhungen sind derzeit zum vorgesehen.

Martin Diemer