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Familienrecht | Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem (OLG)
Das OLG Düsseldorf hat die sog.
Düsseldorfer
Tabelle zum
aktualisiert. Gegenüber der Tabelle 2024 sind im Wesentlichen die Bedarfssätze
minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben worden. Außerdem sind die
Anmerkungen zur Tabelle teilweise neu gefasst worden, womit keine inhaltlichen
Änderungen verbunden sind.
Hintergrund: Die Düsseldorfer Tabelle ist ein allgemein anerkanntes Hilfsmittel für die Ermittlung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB. Die in der Tabelle ausgewiesenen Richtsätze sind Erfahrungswerte, die den Lebensbedarf des Kindes ausgerichtet an den Lebensverhältnissen der Eltern und an seinem Alter auf der Grundlage durchschnittlicher Lebenshaltungskosten typisieren, um so eine gleichmäßige Behandlung gleicher Lebenssachverhalte...